Der
Entwurf eines Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts wurde seinerzeit
parallel als Entwurf der Fraktionen der Koalition und als Regierungsentwurf eingebracht
worden. Beschlossen worden ist formal der Fraktionsentwurf. Hierbei sind aber
die Änderungsvorschläge der Bundesregierung aus ihrer Gegenäußerung zur
Stellungnahme des Bundesrats zu dem Regierungsentwurf eingearbeitet worden.
Beide sind in der Drucksache zum Regierungsentwurf enthalten. Dieser ist für
erledigt erklärt worden.
Vorarbeiten
Fraktionsentwurf
Regierungsentwurf
10.
April 2009